Fragen und Antworten

Ab welchem Alter kann ich Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr werden?

Das Eintrittsalter für die aktive Wehr liegt bei 16 Jahren. In der Jugendfeuerwehr kann man bereits ab 10 Jahren Mitglied werden. Der aktive Feuerwehrdienst endet mit Erreichen des 63. Lebensjahres. Am Einsatzdienst dürfen im Gefahrenbereich nur volljährige Feuerwehrangehörige  tätig werden.

Gibt es Frauen in der Feuerwehr?

Ja, und wir würden uns freuen weitere Frauen begrüßen zu können.

Welche Voraussetzungen müssen für die Aufnahme vorliegen?

Gute allgemeine Fitness, medizinische Untersuchung, Zustimmung der Wehrführung.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind bei speziellen Tätigkeiten erforderlich: z.B. Atemschutzgeräteträger (G26.3).

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Keine. Alle Kosten für Schutzausrüstung, Uniform und Ausbildung übernimmt die Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Für Lehrgangszeiten wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Bin ich im Feuerwehrdienst versichert?

Ja, jeder Feuerwehrangehörige ist kostenfrei über die Unfallkasse versichert.

Muss ich eine Berufsausbildung absolviert haben?

Nein. Alle notwendigen Kenntnisse werden während der Ausbildung in der Feuerwehr vermittelt.

Welche Ausbildung durchlaufe ich bei der Freiwilligen Feuerwehr?

Neben den monatlichen Übungen am Standort (min. 12 pro Jahr sind zu besuchen), absolvieren angehende Feuerwehrleute einen Grundlehrgang (Truppmannausbildung Teil I), einen Erste-Hilfe-Kurs und die weiterführende Truppmannausbildung (Teil II). Anschließend werden weitere Lehrgänge zum Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Maschinist durchgeführt. Ein Führerschein für LKW kann evtl. bei Eignung erworben werden. Abschließend können der Truppführerlehrgang, sowie spezielle Lehrgänge z.B. zum Umgang mit der Motorkettensäge besucht werden.

Wie lange dauert die Grundausbildung und wo findet sie statt?

Die Grundausbildung (Truppmann Teil I) hat einen Umfang von 70 Stunden, findet an wechselnden Standorten innerhalb des Landkreises Mainz-Bingen statt und ist am Wochenende zu besuchen. Die Truppmannausbildung Teil II wird anschließend innerhalb der Verbandsgemeinde im Laufe von zwei Jahren durchgeführt.

Wie werde ich nach meiner Grundausbildung zu Einsätzen alarmiert?

Jeder Feuerwehrangehörige erhält einen digitalen Funkmeldeempfänger zur Alarmierung.