Einmal jährlich muss jeder Atemschutzgeräteträger eine definierte Belastungsübung mit angeschlossenem Atemschutzgerät absolvieren. Neben Konditionsübungen auf Laufband, Fahrradergometer und Endlosleiter gehört ein Durchgang durch eine verdunkelte Orientierungsstrecke zu den Aufgaben. Durch diese Übung wird festgestellt, ob ein Atemschutzgeräteträger den hohen körperlichen Belastungen eines Einsatzes unter Atemschutz gewachsen ist. Daher besuchte ein Teil unserer „AGT’ler“ gestern die Übungsstrecke bei der BF Rüsselsheim.
Neben dieser Übung gehören eine theoretische Unterweisung und mindestens ein praktischer Atemschutzeinsatz (Übung unter Einsatzbedingungen oder Realeinsatz) zur jährlichen Fortbildung jedes Atemschutzgeräteträgers. Nur durch Teilnahme und Bestehen an allen dieser geforderten Ausbildungen innerhalb von 12 Monaten ist ein Atemschutzgeräteträger tauglich. Dazu kommt in regelmäßigen Abständen noch eine arbeitsmedizinische Untersuchung (G26.3).